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Sony sagt, euch gehört nichts - 44-mal sagt Sony das Gegenteil

Das Consumer Rights Wiki sammelt Fundstellen, in denen Sony seinen Kundinnen und Kunden selbst schreibt, dass sie ihre digitalen Spiele besitzen

Republic of Pixels Redaktion12. September 2026 · 19:03 Uhr3 Min. Lesezeit
Sony sagt, euch gehört nichts - 44-mal sagt Sony das Gegenteil
Bild: Tom's Hardware
Kurzfassung
  • Sony argumentiert in einer Sammelklage, «vernünftige Verbraucher» würden durch die Store-Hinweise nicht in die Irre geführt.
  • Das Consumer Rights Wiki dokumentiert inzwischen mindestens 44 Stellen, an denen Sony selbst vom «Besitz» digitaler Spiele spricht - inklusive Links, Archiv-Snapshots und Screenshots.
  • Im Kern geht es nicht um Eigentum an geistigem Eigentum, sondern um Transparenz beim Verkauf und um ein kalifornisches Gesetz zu Begriffen wie «kaufen».
  • Sony will den Fall in ein privates Schiedsverfahren verlagern - dann gäbe es kein öffentliches Urteil.

Sonys Verteidigungslinie in der laufenden Sammelklage rund um digitale Spielekäufe ist knapp formuliert: «Vernünftige Verbraucher» würden durch die Hinweise im PlayStation Store nicht in die Irre geführt, niemand halte einen Klick auf «Kaufen» ernsthaft für den Erwerb von Eigentum. Freiwillige des Consumer Rights Wiki haben daraufhin begonnen, genau jene Stellen zu sammeln, an denen Sony seinen Kundinnen und Kunden selbst mitteilt, dass sie ihre Spiele besitzen. Die Liste steht inzwischen bei mindestens 44 dokumentierten Formulierungen - und verweist darauf, dass es über Sonys Seiten und Dienste hinweg Hunderte weitere Beispiele gebe.

44

dokumentierte Stellen, an denen Sony vom «Besitz» digitaler Spiele spricht

85 %

Anteil digital gekaufter PlayStation-Spiele laut einzelnen Berichten

Jan. 2028

ab dann produziert Sony keine Spiel-Discs mehr

Es geht nicht ums Eigentum - es geht um die Wortwahl

Die Klägerseite behauptet nicht, dass ein digitaler Kauf Rechte am geistigen Eigentum überträgt. Der Vorwurf ist ein anderer: Begriffe wie «kaufen», «erwerben» oder «besitzen» könnten Käuferinnen und Käufer glauben lassen, sie erhielten ein dauerhaftes Nutzungsrecht - statt einer Lizenz, die Sony jederzeit widerrufen kann. Grundlage ist ein kalifornisches Gesetz, das Händlern digitaler Güter genau solche Begriffe untersagt, wenn ein vernünftiger Mensch darunter uneingeschränktes Eigentum verstehen würde. Umgehen lässt sich das nur, indem der Händler unmissverständlich über die Lizenz aufklärt.

Sony verweist dafür auf die Links zu Nutzungsbedingungen und Software-Lizenzvereinbarung, die kurz vor dem Bezahlvorgang eingeblendet werden. Genau hier setzt die Sammlung an: Wenn der Konzern an anderer Stelle selbst durchgehend Besitzsprache verwendet, wird das Argument des «vernünftigen Verbrauchers» schwer zu halten.

Was in der Tabelle steht

Das Wiki katalogisiert jede Fundstelle mit Link zur Live-Seite, Archiv-Snapshot und Screenshot, in dem die relevante Passage markiert ist. Die Beispiele reichen von Hilfeseiten bis zu Produkt-FAQ:

  • «Schaut euch eine Übertragung für ein Spiel an, das ihr besitzt, direkt über den Hub des Spiels.»
  • «Wenn ihr die PS4- und PS5-Version desselben Spiels besitzt, könnt ihr so dazwischen wechseln...»
  • Aus den FAQ zu Marvel's Wolverine: «Besitzer der Standard Edition können ebenfalls auf die Inhalte der Digital Deluxe Edition upgraden.»

Hinter dem Projekt steht das Consumer Rights Wiki, gegründet vom Verbraucherrechts-Aktivisten und YouTuber Louis Rossmann. Den Grossteil der Arbeit leistet die Community, die sich um die Seite gebildet hat - als Reaktion auf Technologiekonzerne, die ihre eigene Verantwortung juristisch kleinreden.

Das Timing macht den Fall brisant

Die Debatte trifft auf einen ohnehin gereizten Markt. Sony hat bestätigt, ab Januar 2028 keine Spiel-Discs mehr zu produzieren - ab dem kommenden Jahr führt der Weg zu neuen PlayStation-Titeln praktisch nur noch über den digitalen Store. Nüchtern betrachtet folgt das der Realität: Einzelne Berichte beziffern den digitalen Anteil auf bis zu 85 Prozent, und die Fertigung von Discs wie Laufwerken läuft langsam aus. Der Ärger entzündet sich trotzdem, weil vielen Spielerinnen und Spielern damit schlagartig klar wurde, dass ihre Käufe entziehbar sind - was Sony in der Vergangenheit bereits vorgemacht hat. Dazu kommen die gestiegenen Preise: vom früheren Deckel bei 60 Dollar über 70 bis zu inzwischen 80 Dollar, etwa bei Mario Kart World und Grand Theft Auto VI.

Kommt es überhaupt zum Urteil?

Ob der Fall vor Gericht landet, ist offen. Sony versucht, das Verfahren in ein privates Schiedsverfahren zu verlagern, und beruft sich darauf, dass alle vier Klagenden dem bei der PSN-Anmeldung zugestimmt haben. Geht diese Rechnung auf, dürfte die Sache mit kleinen Geldbeträgen an die Kläger enden - und juristisch erledigt sein. Nur ein öffentliches Verfahren könnte einen Präzedenzfall schaffen, zumindest in Kalifornien.

Einordnung: Die 44 Fundstellen sind kein Urteil, aber ein wirksamer Hebel. Sie verschieben die Beweislast weg von der abstrakten Frage, was ein «vernünftiger Verbraucher» annehmen darf, hin zu dem, was Sony selbst geschrieben hat. Ob daraus Konsequenzen für die Beschriftung des PlayStation Store folgen, hängt nun weniger an der Faktenlage als an der Frage, ob der Streit überhaupt öffentlich verhandelt wird.

Warum das wichtig ist

Ab Januar 2028 produziert Sony keine Spiel-Discs mehr, der digitale Store wird für neue PlayStation-Titel alternativlos. Ob ein Kauf dort als dauerhaftes Nutzungsrecht oder als jederzeit widerrufbare Lizenz beworben werden darf, entscheidet also darüber, was ihr für 70 oder 80 Dollar überhaupt bekommt. Ein öffentliches Urteil könnte erstmals Klarheit schaffen - ein Schiedsverfahren würde genau das verhindern.

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