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PlayStation sieht sich in fünf Ländern mit Kartellklagen konfrontiert

Von den USA bis Mexiko wird Sony vorgeworfen, den Wettbewerb im PlayStation Store zu unterdrücken – die angekündigte Abschaffung physischer Disks verschärft die Vorwürfe zusätzlich

Republic of Pixels Redaktion06. August 2026 · 14:03 Uhr2 Min. Lesezeit
PlayStation sieht sich in fünf Ländern mit Kartellklagen konfrontiert
Bild: Kotaku

KURZFASSUNG

  • Sony ist derzeit in den USA, Grossbritannien, den Niederlanden, Portugal und Mexiko mit Kartellklagen rund um den PlayStation Store konfrontiert.
  • Zentrale Vorwürfe: Entfernung von Download-Codes aus dem Einzelhandel 2019, eine 30-Prozent-Provision im Store und die angekündigte Abschaffung physischer Disks ab 2028.
  • Der US-Fall Caccuri v. Sony Interactive Entertainment wurde im April 2026 mit einer Zahlung von 7,85 Millionen US-Dollar an Betroffene beigelegt.
  • In Grossbritannien fordert die Klage PlayStation You Owe Us umgerechnet 7,9 Milliarden US-Dollar, eine Entscheidung der Competition Appeal Tribunal wird noch dieses Jahr erwartet.

Sony Interactive Entertainment sieht sich derzeit gleichzeitig in fünf Ländern mit Klagen konfrontiert, die dem Unternehmen wettbewerbswidriges Verhalten rund um den PlayStation Store vorwerfen. Verfahren laufen in den USA, in Grossbritannien, den Niederlanden, Portugal und Mexiko. Im Zentrum steht die Frage, ob Sony durch das Entfernen von Download-Codes aus dem Einzelhandel im Jahr 2019 sowie die kürzlich angekündigte Abschaffung physischer Disks ab 2028 eine Monopolstellung geschaffen hat, die Kundinnen und Kunden zwingt, digitale Spiele ausschliesslich über den eigenen Store zu kaufen – inklusive einer Provision von 30 Prozent, die Sony auf Verkäufe einbehält.

Der US-Fall als Ausgangspunkt

Den Ausgangspunkt bildet die Klage Caccuri v. Sony Interactive Entertainment, die PlayStation-Nutzer Agustin Caccuri im Mai 2021 vor einem US-Bezirksgericht in Kalifornien einreichte. Die Anwälte argumentierten, dass der PlayStation Store nach dem Rückzug der Download-Codes aus dem Einzelhandel zum einzigen Verkaufsort für digitale PlayStation-Spiele geworden sei – mit messbaren Folgen für die Preise. Sony bestritt jegliches Fehlverhalten und bezeichnete sein Vorgehen als reguläre Geschäftspraxis. Nach Jahren vor Gericht und der Zusammenlegung mehrerer ähnlicher Klagen im Oktober 2023 einigte sich Sony im April 2026 auf einen Vergleich: Das Unternehmen zahlt 7,85 Millionen US-Dollar an alle, die zwischen April 2019 und Ende Dezember 2023 digitale Spiele über den PlayStation Store gekauft haben.

Grössere Forderungen in Europa und Portugal

  • Grossbritannien: Die Kanzlei Milberg London reichte im Namen einer Verbrauchergruppe die Klage PlayStation You Owe Us bei der Competition Appeal Tribunal ein und fordert umgerechnet rund 7,9 Milliarden US-Dollar. Der Prozess endete im Mai, eine Entscheidung wird noch dieses Jahr erwartet.
  • Niederlande: Milberg Amsterdam reichte im Februar 2025 im Auftrag der Verbrauchergruppe Stichting Massaschade & Consument die Klage Fair PlayStation ein und fordert etwa 500 Millionen US-Dollar.
  • Portugal: Die Verbraucherschutzgruppe Ius Omnibus reichte im August 2023 eine vergleichbare Klage beim zuständigen Wettbewerbsgericht ein, das Verfahren ist weiterhin offen.
Keine Disks bedeuten keinen Gebrauchtmarkt und keine Alternative zum PlayStation Store. Ab 2028 entscheidet Sony allein, was ein Spiel kostet und wie lange man es überhaupt nutzen darf.
Lucia Melcherts, Stichting Massaschade & Consument

Mexiko nimmt das Disk-Ende als Beleg

In Mexiko reichten die Abgeordnete Iraís Reyes und Senator Luis Donaldo Colosio kurz nach Sonys Ankündigung, künftig keine physischen Disks mehr zu produzieren, eine Beschwerde bei der nationalen Wettbewerbsbehörde ein. Ihr Argument: Ohne Disks gebe es keine Wahlmöglichkeit mehr beim Kauf von PlayStation-Spielen, und der Gebrauchtmarkt falle komplett weg. Laut Reyes würde Sony damit gleichzeitig Schiedsrichter und Spieler im eigenen Ökosystem sein.

Rechtsexperte René Otto von Deviant Legal ordnet die Lage ein: Wettbewerbsrecht verbiete Unternehmen nicht, erfolgreich oder marktbeherrschend zu sein – entscheidend sei, ob eine dominante Position missbraucht werde. Die zentrale juristische Streitfrage in allen Verfahren bleibt daher, wie der relevante Markt definiert wird: der gesamte Videospielmarkt mit Konkurrenz durch Xbox, Nintendo und Valve, oder ausschliesslich das geschlossene PlayStation-Ökosystem, in dem laut den Klägern kaum Wettbewerb existiert. Mit dem Wegfall physischer Disks, so Otto, verschwinde einer der letzten Ausgleichsmechanismen innerhalb dieses Ökosystems – ein Punkt, der die Position der Klägerinnen und Kläger in den kommenden Verfahren voraussichtlich stärken wird.

WARUM DAS WICHTIG IST

Die Verfahren betreffen direkt, wie und wo PlayStation-Spielerinnen und -Spieler künftig Spiele kaufen können und zu welchem Preis. Sollten Gerichte Sonys Storefront-Praxis als wettbewerbswidrig einstufen, könnte das Auswirkungen auf Preise und Vertriebsmodelle weit über die PlayStation-Plattform hinaus haben.

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